Hauzenberg. Die Kassenaffäre ist abgeschlossen, was die juristischen Folgen betrifft. Der Stadtrat hat beschlossen, auf Schadenersatz zu verzichten. Dieser Vorgang wurde in Leserbriefen kommentiert. Jetzt nimmt Stadtrat Manfred Hoffmann zu einigen Vorwürfen Stellung. Er sieht als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Arbeit dieses Gremiums ins falsche Licht gerückt.
„Die Staatsanwaltschaft hat keine direkt Beteiligten am Diebstahl gefunden und deshalb die Verfahren abgeschlossen“, schreibt Hoffmann in einer Presseerklärung. Es habe keine Anzeichen gegeben, dass der Kassenverwalter Mittäter hatte. Es sei in erster Linie nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Missstände in den Rathäusern zu untersuchen. Deshalb haben die Stadt bzw. die Stadträte einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser habe sich unter anderem durch Akteneinsicht und Befragungen der Mitarbeiter im Rathaus einen Überblick verschafft.
Neutrales Gericht sollte entscheiden Aufgrund des Ergebnisses habe der Stadtrat Klage gegen die beiden Bürgermeister erhoben. „Da keiner der Stadträte Richter oder Spezialist ist, um entscheiden zu können, was im juristischen Sinne grobe Fahrlässigkeit ist und was nicht, wurde dieser Schritt gewählt“, so Hoffmann weiter. Es sei dem Stadtrat schon klar gewesen, dass es bei den in dieser Zeit amtierenden Bürgermeistern schwere Verstöße insbesondere gegen einschlägige Bestimmungen und Pflichten gegeben habe. „Ob diese Verfehlungen der Bürgermeister am Übergang zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit liegen, sollte das neutrale Gericht entscheiden. Bei der entwendeten Summe von mindestens 2,1 Millionen Euro fand die Mehrheit des Stadtrates diesen Schritt durchaus als angemessen.“
„Wenn Herr Grünberger meint, dass der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss etwas entdecken hätte müssen, so verwundert mich auch diese Aussage sehr“. Er müsste die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses kennen.
Auch Bernd Zechmann schoss sich laut einem PNP-Bericht auf den Rechnungsprüfungsausschuss ein. Hoffmann: Wenn er die Kassenaufsicht an einen Kassenaufsichtsbeamten übergeben habe, sei er noch lange nicht auf der sicheren Seite. Man müsse auch kontrollieren, ob der Delegierte seine Arbeit richtig mache. Dazu zitierte Hoffmann eine Richterin am Landesarbeitsgericht in München: „Wenn man nur die Kontoauszüge durchgesehen und die hohen Barabhebungen gesehen hätte, hätten alle Alarmglocken schrillen müssen.“ Diese Art von Kontrolle hätte nicht viel Zeit beansprucht, sei jedoch nicht durchgeführt worden.
„Als ich 2002 meine Arbeit als örtlicher Rechnungsprüfer im Ausschuss begonnen habe, hatten wir die Frage gestellt, ob der Rechnungsprüfungsausschuss auch für die Kasse zuständig ist. Dies wurde vom damaligen Kämmerer immer deutlich verneint“, sagt Hoffmann. Es hieß, für die Kasse sei ausschließlich der Bürgermeister zuständig. Die Rechtsaufsicht am Landratsamt habe mitgeteilt, Kassenprüfung sei ausschließlich Aufgabe des Bürgermeisters. Der Bürgermeister könne diese Aufgabe delegieren, in der Regel an den Kämmerer. Weiter: „Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung (vom Kommunalen Prüfungsverband) ist die Kassenprüfung Bestandteil der Prüfung. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss kann die Kasse prüfen, soweit laut Beschluss des Ausschusses gewünscht. Wie tief bei der Prüfung in die Materie eingestiegen wird, kann der Rechnungsprüfungsausschuss selbst entscheiden.“
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss habe sich deshalb auf die tatsächlichen Aufgaben beschränkt und die Kasse nicht geprüft. Eine Rechnungsprüfung dauere in der Regel drei bis fünf Tage pro Prüfungsjahr, sie erfordere viel Zeit und Engagement. „Seit ich Vorsitzender im Rechnungsprüfungsausschuss bin, habe ich zudem in meiner Freizeit bereits zwei Lehrgänge besucht, um gut auf die Prüfungen vorbereitet zu sein.“ Dass der Rechnungsprüfungsausschuss seit vielen Jahren gute und präzise Arbeit leiste, sieht Hoffmann durch das Verwaltungsgericht in Regensburg bestätigt. „Die örtlichen Rechnungsprüfungen waren nicht oberflächlich, was sich bereits aus den Umfängen der Berichte von 11 bis 18 Seiten, zum Teil zuzüglich Anlagen, ergibt.“ Pro Jahr, wie Hoffmann ergänzt. Zum Vergleich dazu hatte die außerordentliche überörtliche Prüfung für die Jahre 2002 bis 2011 einen Umfang von 24 Seiten.“ Alle Rechnungsprüfer und auch deren jeweilige Vorsitzende hätten sich beste Mühen gemacht und ordentliche Prüfberichte abgegeben. Deshalb findet es Hoffmann schäbig, jetzt auf die Stadträte einzuschlagen, besonders die, die im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss tätig sind.
In Bezug auf die lange Dauer bis zu einer Entscheidung des Stadtrates sagt Hoffmann, der Stadtrat konnte erst entscheiden, wenn Fakten und Daten auf dem Tisch liegen. „Auf die Aussage von Willi Grünberger, von vier Gerichtsverfahren sei nicht eines gewonnen worden, kann ich nur antworten: Hätte er sich informiert, wüsste er, dass auch keines verloren wurde.“ Als Beispiel nennt Hoffmann das Verfahren gegen den Kämmerer. Hier sei ein Vergleich geschlossen worden. Da die Mehrheit des Stadtrats den Deckel draufgeschlagen und die Klage zurückgenommen habe, werden man nun nie mehr erfahren, was tatsächlich rausgekommen wäre, wenn sich das Gericht in die Tiefe der Aktenberge eingearbeitet und zusätzlich Zeugen befragt hätte.red / PNP